Datenschutzrecht

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DSGVO Bussgeld - Rechtanwalt Datenschutz

Datenpanne, Datenmissbrauch oder Verstoß gegen Datenschutzvorschriften?

Datenschutzverletzungen können für Unternehmen und Behörden erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Folgen haben. Wird ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen festgestellt, verhängt die zuständige Datenschutzbehörde (Aufsichtsbehörde) des jeweiligen Bundeslandes entsprechende Bußgelder.

Die Kosten einer Datenschutzverletzung variieren je nach Fall. Neben den DSGVO-Bußgeldern können weitere finanzielle Belastungen entstehen, wie etwa Entschädigungszahlungen an Betroffene, Anwaltskosten oder Ausgaben zur Behebung der Verstöße, z. B. für IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Vermeiden Sie Risiken und stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der DSGVO und anderer relevanter Datenschutzgesetze konsequent einhalten.
Wir unterstützen Sie dabei – ob als rechtliche Berater oder Datenschutzbeauftragte.

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Das Kleingedruckte- Die Datenschutzerklärung

Was findet sich auf nahezu jeder wirtschaftlich betriebenen Webseite?
Richtig, die Datenschutzerklärung! Oder, wie es die DSGVO ausdrückt: "Die Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13 und 14 DSGVO."

Doch eine Datenschutzerklärung ist mehr als nur ein Cookie-Hinweis. Sie muss alle relevanten Datenerhebungen abdecken und dabei die rechtlichen Anforderungen präzise erfüllen.

Wir unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung zu erstellen – nicht nur für Ihre Webseite, sondern für sämtliche Prozesse, in denen personenbezogene Daten erhoben werden.


Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO

Der Verordnungsgeber hat entschieden: Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder bei Datenverarbeitungen mit erhöhtem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ist das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten zwingend erforderlich.

Dieses Verzeichnis muss auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Liegt kein Verzeichnis vor, verstößt der Verantwortliche gegen die Rechenschafts- und Dokumentationspflichten – ein Verstoß, der mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Diese reichen bis zu 10 Millionen Euro oder, im Falle eines Unternehmens, bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Vermeiden Sie diese Risiken. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung Ihres Verarbeitungsverzeichnisses und sorgen für rechtssichere Dokumentation.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!

Digitale Vor- und Nachsorge

Digitale Daten im Nachlass: Vorsorge für den Ernstfall

Wussten Sie, dass Daten von Verstorbenen nicht unter den Schutz der DSGVO fallen? Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juli 2018 entschieden, dass digitale Konten, wie z. B. ein Facebook-Account, grundsätzlich vererbbar sind. Diese Grundsätze dürften ebenso auf Plattformen wie Instagram, LinkedIn oder E-Mail-Postfächer anwendbar sein.

Wer verhindern möchte, dass persönliche Daten aus sozialen Medien oder E-Mail-Konten nach dem Tod von Dritten eingesehen werden, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen.
Die Lösung: ein "Digitales Testament". Dabei handelt es sich um eine letztwillige Verfügung, die sich ausschließlich auf den Umgang mit Ihren digitalen Daten bezieht.

Als Ihre Social-Media-Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihre digitalen Daten auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne geschützt bleiben.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Ihre Betroffenenrechte

Die DSGVO: Ein großer Schritt für den Datenschutz in Europa

Mit dem medialen Hype um die Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde Datenschutz in den Fokus gerückt. Während manche Unternehmen und Verbraucher die Verordnung als bürokratische Last empfanden, sahen Datenschützer sie teilweise noch als unzureichend an.

Doch bei all der Diskussion wurde eine der größten Errungenschaften kaum gefeiert: die Stärkung des "Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung", das seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 existiert – und mit der DSGVO auf europäischer Ebene verankert wurde. Die Regel lautet klar: Ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung dürfen keine Daten über Sie gesammelt werden. Besonders Kinder genießen durch die DSGVO einen erweiterten Schutz, um ihrer erhöhten Schutzbedürftigkeit Rechnung zu tragen.

Wir setzen uns für Sie ein!
Wenn Ihre Rechte als Betroffene*r verletzt werden, stehen wir Ihnen zur Seite und helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ihre Privatsphäre verdient Schutz – in jeder Lebenslage.


Datenschutz für Kinder: Pixi-Bücher zur Privatsphäre

Auch Kinder können früh lernen, wie sie ihre Daten schützen. Speziell entwickelte Pixi-Bücher erklären auf einfache und verständliche Weise, warum Privatsphäre wichtig ist und wie Kinder ihre Datenspur minimieren können.

Die Pixi-Bücher können kostenfrei auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bestellt werden. Eine großartige Möglichkeit, Datenschutz schon den Jüngsten nahezubringen!

Ihre Datenschutzrechte im Job

Datenschutz am Arbeitsplatz: Ihre Rechte als Beschäftigte*r

Arbeitgeber dürfen nur solche personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten verarbeiten, die unmittelbar für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

Möchte Ihr Arbeitgeber darüber hinausgehende Informationen erheben oder speichern, ist dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zulässig. Ihre Einwilligung muss freiwillig erfolgen, und Sie haben das Recht, diese jederzeit zu widerrufen.

Schützen Sie Ihre Daten – auch am Arbeitsplatz!
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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