
Die neuen spezialisierten Spruchkörper des Landgerichts Köln: Seit dem 01.01.2022 sind die 33. und die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln für alle Streitigkeiten aus ganz Nordrhein-Westfalen in der Kommunikations- und Informationstechnologie ab einem Streitwert von 100.000,- € zuständig. Diesbezügliche Berufungsinstanzen sind die Zivilsenate 19 und 6 des OLG Köln.

Der BGH-Entscheidung aus Juli 2018 (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2018, AZ III ZR 183/17) folgend beschießt auch das Landgericht Münster, dass die Erben Zugang zum Benutzerkonto des Verstorbenen des Cloud-Angebotes von Apple "iCloud" erhalten dürfen. Der gesamte Inhalt der "iCloud", wie Fotos, E-Mails und andere Dokumente, geht auf die Erben über. Postmortale Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte stünden dem nicht entgegen. (LG Münster, Urteil vom 16.04.2019 - 14 O 565/18)